Pflichtangaben Wasser

Wassergebühren

Laut Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

§ 10 Abs. 3 beträgt die Gebühr 1,21 € pro cbm entnommenen Wassers

§ 10 Abs. 4 beträgt die Gebühr 1,53 € pro cbm entnommenen Wassers für Bauwasser oder sonstiges, über einen beweglichen Wasserzähler erfasstes Wasser.

Die Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Zu diesen Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Herstellungsbeiträge

Ab 01.01.2002 gelten folgende Wasserherstellungsbeiträge:

Laut § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung beträgt der Herstellungsbeitag:

0,80 €/m² Grundstücksfläche
3,35 €/m² Geschossfläche

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Wasserhärte

Die Wasserhärte im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Schwarzenbach/Saale beträgt 3-5 ° deutscher Härte, dies entspricht dem Härtebereich 1 (weich).