
Kundeninformationsschreiben zu Energiepreisbremsen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir arbeiten mit Hochdruck an den individuellen Informationen zu den Energiepreisbremsen. Aufgrund der komplexen, softwaretechnischen Umsetzung, bitten wir noch um etwas Geduld. Wir werden in den nächsten Tagen jeden unserer Kunden schriftlich über die Preisbremsen und insbesondere über das individuelle Entlastungskontingent und den Entlastungsbetrag informieren.
Ihr EMS-Team
Strom-/Gaspreisbremse
Information zum Dezemberabschlag Gas 2022
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).
Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022. Die Abschläge für Strom bleiben von den Regelungen unberührt und sind weiterhin fällig.
Bei der nächsten Jahresabrechnung werden wir Ihnen den sogenannte Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Da wir normalerweise nur 11 Abschläge pro Jahr berechnen, wird der Entlastungsbetrag in den allermeisten Fällen nicht exakt dem ausgesetzten Dezemberabschlag entsprechen. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?
Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.
Aktuelle Information zur Gasumlage
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
nachdem die Bundesregierung nun beschlossen hat, die Gasbeschaffungsumlage zu kippen, werden wir die Senkung der Kosten in Höhe von 2,419 ct/kWh netto sowie die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % selbstverständlich vollumfänglich ab 01.10.2022 an unsere Kunden weitergeben. Auf die erneute Versendung eines Preisanpassungsschreibens verzichten wir. Auf der Verbrauchsabrechnung werden der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die reduzierte Umsatzsteuer auf jeden Fall berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir hiermit ausdrücklich auf unser Preisanpassungsschreiben aus dem August 2022. Es entfällt nur die Gasbeschaffungsumlage. Die Erhöhungen aufgrund der SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57ct/kWh netto, der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh und der Konvertierungsumlage in Höhe von 0,038 ct/kWh netto zum 01.10.2022 bleiben bestehen (siehe unten)!
Die Schreiben aus September 2022 über die Anpassung der Abschläge sind hinfällig. Die Abschläge werden brutto auf dem alten, bekannten Niveau belassen, beinhalten ab 01.10.2022 aber nur noch 7 % Mehrwertsteuer. Die Senkung der Mehrwertsteuer gleicht in etwa die Steigerungen durch die verbliebenen Umlagen aus.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas
Verehrte Kundschaft
Auf Grund der aktuellen Lage am Energiemarkt können wir derzeit neue Kunden nur in die Grund- und Ersatzversorgung im Gas- und auch im Strombereich aufnehmen.
Die Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/S. ist im Gebiet von Münchberg und Schwarzenbach/S. als Grundversorger tätig. Dies bedeutet, dass auch Kunden die bisher von einem anderen Unternehmen mit Strom oder Gas versorgt wurden, nicht im Dunklen sitzen oder frieren müssen.
Vielen Haushalten wurden in dieser schwierigen Zeit die Verträge von „billigeren Anbietern“ sofort gekündigt, so dass diese Haushalte eigentlich ohne Versorgung dastehen und nun wieder von uns versorgt werden müssen.
Wir als Grundversorger sind verpflichtet, die Strom- und Gasversorgung aller Abnehmer zu gewährleisten (max. drei Monate). Dies ist jedoch auch für die EMS keine leichte Aufgabe, da wir die erforderlichen Gas- und Strommengen für diese Notsituation ebenfalls erst beschaffen müssen.
Wir hoffen, dass sich die Lage baldigst normalisiert und sich die Energiemärkte wieder beruhigen.
Wenn dies der Fall ist, würden wir Sie selbstverständlich auch gerne als Energieversorger vor Ort wieder mit einem unserer günstigeren Tarife beliefern.
Stadtwerke bitten um Einsparung von Wasser
Sehr geehrte Kunden,
aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist der Grundwasserpegel und damit auch der Wasserstand in den Brunnen auf einem sehr niedrigen Niveau. Daraus resultiert, dass nicht unbegrenzt Wasser aus den Brunnen gefördert werden kann. Anderseits ist aktuell ein sehr hoher Wasserverbrauch feststellbar. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist es daher notwendig mit Wasser sparsam umzugehen.
Wir bitten Sie, Rasenflächen nicht mehr mit Trinkwasser zu gießen und keine Schwimmbecken zu befüllen. Außerdem bitten wir auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten oder dies in Waschanlagen zu tun.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.
STADTWERKE SCHWARZENBACH
Corona Maßnahmen
Corona-Schutz
Als Reaktion auf die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen bitten wir darum, den persönlichen Kontakt im Kundencenter der Stadtwerke auf das absolut notwendige Maß einzuschränken.
Bitte übermitteln Sie alle Vorgänge, wie Anmeldung von Strom, Gas und Wasser, oder Zählerstände, ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder Telefax.
Das Kundencenter sollte auf absehbare Zeit nur in absoluen Notfällen und mit einem Mund-Nasenschutz aufgesucht werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.