Pflichtangaben Stromnetz

Hochlastzeitfenster 2022

Je Netzebene im Netzbetrieb der Stadtwerke Schwarzenbach.

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Allgemeine Anschlussbedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für den Nieder- oder Mittelspannungsanschluss sowie die Anschluss- und die Netznutzung (ABAAN) können hier gedownloadet werden:

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  • ABAAB
    Allgemeine Bedingungen für den Nieder- oder Mittelspannungsanschluss sowie die Anschluss- und die Netznutzung (ABAAN)

Technische Anschlussbedingungen

Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2000 sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannunganschlussverordnung - NAV) stehen hier zum Download bereit.

Wir weisen darauf hin, dass bestehende alte Netzanschlussverträge  lt. §29Abs. 1 NAV angepasst werden können, wenn dies ein Vertragspartner verlangt.

Netzzugangsverträge

Der Lieferantenrahmenvertrag über die Abwicklung der Belieferung von Netzverbrauchern des Lieferanten mit elektrischer Energie im örtlichen Verteilernetz des Netzbetreibers und für den Netzzugang durch den Lieferanten sowie die Anschluss- und Netznutzungsverträge und die Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen und deren Entgelte stehen hier zum Download bereit:

Lieferantenrahmenvertrag:

Lieferanten-Rahmenvertrag zur Netznutzung sowie zur Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers (VNB) mit elektrischer Energie

 

Ab dem 1. Januar 2016 bieten wir unseren Netznutzern an, die Datenmeldungen in den Prozessen Zählerstands-/Zählwertübermittlung, Stammdatenänderung und Netznutzungsabrechnung in anderen als von der Bundesnetzagentur in den Ziffern 1 und 3 des  GPKE- Beschluss vorgesehenen Formaten von uns zu erhalten. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Geschäftsprozesse Zählerstand-/Zählwertübermittlung und Stammdatenänderung anstelle der gemäß GeLi vorgegebenen Datenformate die Zählerstände für Ihre Kunden bzw. Änderungen der Stammdaten Ihrer Kunden per Email als Exel-Datei in den nach GeLi geltenden Fristen übermittelt zu bekommen. Ferner bieten wie Ihnen an, die Netznutzungsabrechnung anstatt im INVOICE-Format in Papierform zu übersenden und als Bestätigungsmeldung eine Bestätigung Ihrerseits per Email anstelle von INVOICE- bzw. REMADV-Meldungen zu akzeptieren. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung,  damit wir Ihnen die entsprechende Vereinbarung übersenden können. Nach ihrer Unterzeichnung wird diese Vereinbarung zum Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages. Andernfalls verbleibt es beim Datenaustausch auf Basis des EDIFACT-Standards gemäß den Ziffern 1, 3 des GPKE-Beschlusses.