Schwarzenbach

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Wir suchen Verstärkung

Information zur Jahresabrechnung

Liebe Kundinnen und Kunden,

auf Grund der bei der Jahresabrechnung zu berücksichtigenden Preisbremsen und einer Software-Umstellung verzögert sich die Erstellung der Rechnungen.

Sie erhalten die Rechnungen vorraussichtlich Ende Februar bis Anfang März.

Wir bitten umn Ihr Verständnis.

Ihr Team der EMS

Aktuelle Informationen

Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten. Mittwochnachmittag geschlossen.

Info zu Abschlagsschreiben

Sehr geehrte Kund*innen,

in den kürzlich versendeten Anpassungsschreiben wurde, auf Grund einer Softwareumstellung, ein falscher Gasabschlag ausgewiesen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Der Gasabschlag bleibt unverändert. Auch die Mehrwertsteuer beträgt weiterhin 7%.

Zudem verzögert sich die Abbuchung der Abschläge für September 2023.

Wir bitten um Verständnis.

Ihr EMS-Team

Kundeninformationsschreiben zu Energiepreisbremsen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir arbeiten mit Hochdruck an den individuellen Informationen zu den Energiepreisbremsen. Aufgrund der komplexen, softwaretechnischen Umsetzung, bitten wir noch um etwas Geduld. Wir werden in den nächsten Tagen jeden unserer Kunden schriftlich über die Preisbremsen und insbesondere über das individuelle Entlastungskontingent und den Entlastungsbetrag informieren.

Ihr EMS-Team

Information zum Dezemberabschlag Gas 2022

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022. Die Abschläge für Strom bleiben von den Regelungen unberührt und sind weiterhin fällig.

Bei der nächsten Jahresabrechnung werden wir Ihnen den sogenannte Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Da wir normalerweise nur 11 Abschläge pro Jahr berechnen, wird der Entlastungsbetrag in den allermeisten Fällen nicht exakt dem ausgesetzten Dezemberabschlag entsprechen. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?

Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.

Aktuelle Information zur Gasumlage

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

nachdem die Bundesregierung nun beschlossen hat, die Gasbeschaffungsumlage zu kippen, werden wir die Senkung der Kosten in Höhe von 2,419 ct/kWh netto sowie die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % selbstverständlich vollumfänglich ab 01.10.2022 an unsere Kunden weitergeben. Auf die erneute Versendung eines Preisanpassungsschreibens verzichten wir. Auf der Verbrauchsabrechnung werden der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die reduzierte Umsatzsteuer auf jeden Fall berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang verweisen wir hiermit ausdrücklich auf unser Preisanpassungsschreiben aus dem August 2022. Es entfällt nur die Gasbeschaffungsumlage. Die Erhöhungen aufgrund der SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57ct/kWh netto, der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh und der Konvertierungsumlage in Höhe von 0,038 ct/kWh netto zum 01.10.2022 bleiben bestehen (siehe unten)!

Die Schreiben aus September 2022 über die Anpassung der Abschläge sind hinfällig. Die Abschläge werden brutto auf dem alten, bekannten Niveau belassen, beinhalten ab 01.10.2022 aber nur noch 7 % Mehrwertsteuer. Die Senkung der Mehrwertsteuer gleicht in etwa die Steigerungen durch die verbliebenen Umlagen aus.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unsere Versorgungsleistungen für Schwarzenbach

Aktuelle Informationen